Auch der Staat möchte ehrenamtliche Arbeit honorieren und hat dafür zwei Maßnahmen ergriffen, um es für Berufstätige und Menschen in der Ausbildung leichter zu machen, ihr Ehrenamt auszuüben:
Freistelllung fürs Ehrenamt
Ihr könnt Freistellung für bis zu 12 Arbeitstage im Jahr beantragen, um Jugendarbeit zu machen (z.B. Freizeiten teamen) oder um Weiterbildungen oder Fachtagungen
für die Jugendarbeit besuchen zu können. Allerdings habt ihr für diese Tage keinen Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung von eurem Arbeitgeber.
Ausgleich für Verdienstausfall
Wenn euer Arbeitgeber euch freistellt, gewährt das Land euch für jeden vollen Arbeitstag unbezahlte Freistellung einen Ausgleich für tatsächlichen Bruttoverdienstausfall bis zur Höhe von 70,- €.
Das Formular, um die Freistellung und den Ausgleich für Verdienstausfall zu beantragen, findest du unter diesem Link:
VOR DER FREIZEIT
1a) Du trägst die Daten der Freizeit im Abschnitt 1) Antrag des Trägers der Jugendhilfe auf Freistellung ein.
(Du trägst nur die Daten, ein. Unterschreiben und stempeln muss die NAJU-Landesgeschäftsstelle)
1b) Du trägst deine Daten im Abschnitt 3) Antrag des/der Ehrenamtlichen ein.
2) Du schickst das Formular an die Landesgeschäftsstelle der NAJU RLP, entweder per Email oder per Post. (Unsere Kontaktdaten stehen im unteren Banner der Internetseite).
3) Die NAJU schickt dir das Formular unterschrieben und gestempelt per Post zurück.
4) Du reichst das Formular bei deinem Arbeitgeber ein, damit er dich freistellt.
Dein Arbeitgeber muss dich freistellen, es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund z.B. du wärst die einzige Person an diesem Tag, die genau diese Aufgabe, die man nicht verschieben kann, erledigen kann.
5) Dein Arbeitgeber füllt Abschnitt 2) Bestätigung des Arbeitgebers aus und gibt u.a. an, wie viel Gehalt du an den freigestellten Tagen nicht bekommst.
-> Das Formular geht mehrmals hin und her, bitte fange also rechtzeitig damit an, es auszufüllen :P
NACH DER FREIZEIT
1) Du unterschreibst im Abschnitt 3) Antrag des/der Ehrenamtlichen, dass du an der Freizeit teilgenommen hast.
2) Du schickst den Antrag per Post ans Landesjugendamt. (Die Adresse steht oben auf dem Antrag).
ANTRAGSFRIST: Dein Antrag muss spätestens 2 Monate nach der Veranstaltung beim Landesjugendamt per Post angekommen sein. Das ist eine Ausschlussfrist: Wenn dein Antrag später kommt, wird er nicht mehr bearbeitet.